bmp greengas | Logo Weiß

Stellungnahme der bmp greengas GmbH zum neuen GEG

München, 19. Juni 2020. Am gestrigen Donnerstag, 18. Juni 2020, hat der Bundestag grünes Licht für das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) gegeben. Es fasst Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und regelt den Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmesektor neu. Auch Biomethan wird innerhalb des Gesetzes eine größere Bedeutung eingeräumt. Matthias Kerner, Geschäftsführer des größten Biomethan-Vermarkters Deutschlands bmp greengas GmbH, bezieht Stellung.

 

„Die Beschlüsse des GEG sind im Sinne der Energie- und Klimawende ein guter Anfang. Bauherren sind nun zum Einsatz Erneuerbarer Energien verpflichtet; da spielt auch Biomethan wieder eine größere Rolle. So darf jetzt auch Biomethan angerechnet werden, wenn es in einem Gasbrennwertgerät und zu mindestens 50 Prozent eingesetzt wird. Aus unserer Sicht ist das aber noch nicht genug, denn Biomethan ist für private Verbraucher noch immer recht kostenintensiv und damit sicher nicht die erste Wahl. Es müssen hier also weitere Anreize geschaffen werden, damit das grüne Gas seine volle Kraft entfalten und die Dekarbonisierung im Wärmebereich unterstützen kann. Aufgrund seiner Speicherbarkeit und Flexibilität ebenso wie wegen seines einfachen Einsatzes über das bestehende Gasnetz ist es allen anderen Erneuerbaren Energien schließlich weit voraus.“

 

Weitere Informationen zu bmp greengas finden Interessierte unter https://www.bmp-greengas.com/.