Corporate Compliance bmp greengas

Die Außenwirkung eines Unternehmens hängt entscheidend vom Verhalten jedes Einzelnen ab. Für das Vertrauen unserer Kund*innen und Geschäftspartner*innen ist es unabdingbar, ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln aller Mitarbeiter*innen sicherzustellen. Beim Thema Compliance geht es um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Richtlinien. Dieser Bereich hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Reputation und der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens können durch Compliance-Verstöße erheblichen Schaden nehmen. Daher ist eine risikoorientierte und präventive Compliance-Strategie heute wichtiger denn je. bmp greengas ist daher Teil der Compliance Organisation des VNG-Konzerns.

1. Definition Compliance

Die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien bezeichnet man auch als „Compliance“, was sich einfach mit „Regeltreue“ übersetzen lässt. Compliance ist eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für unseren Unternehmenserfolg.

2. Beschwerdeverfahren zur Meldung von Verdachtsfällen und Verstößen

Um potenzielles Fehlverhalten identifizieren zu können und verbundenen Schaden für Individuen und für Dritte frühzeitig abwenden zu können, gibt es verschiedene Kanäle zur Meldung von Compliance-Verstößen oder Verdachtsfällen (z. B. Wirtschaftskriminalität, Menschenrechts- oder Umweltverletzungen).

bmp greengas beteiligt sich am Beschwerdeverfahren bzw. Hinweisgebersystem der VNG AG, hier können Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten im Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette gemeldet werden. Die Kanäle können sowohl von unternehmensinternen als auch von unternehmensexternen Personen genutzt werden.

Die Regelungen der VNG AG definieren klare Zuständigkeiten und Prozesse für die Aufklärung von Compliance-Verstößen, gewährleisten die Vertraulichkeit und bieten einen größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten. Die Verfahrensordnung der VNG AG beschreibt das Beschwerdeverfahren des VNG-Konzerns und bietet der potenziellen hinweisgebenden Person Transparenz über den Umgang mit ihrer Beschwerde.

Hinweisgebertool: Online-Meldekanal

Die hinweisgebende Person hat die Möglichkeit, in verschiedenen Sprachen und auch anonym über ein vertrauliches und geschütztes System ihre Meldung einzureichen. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich über die VNG AG.

Weitere Informationen zur Compliance der VNG finden Sie unter Compliance.