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bmp greengas GmbH leitet Schutzschirm­verfahren ein 

München, 01. Juni 2023. Die bmp greengas GmbH mit Sitz in München hat einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Im Rahmen des Sanierungsprozesses ist beabsichtigt, bestehende Verträge mit Kund*innen aufgrund von Fehlmengen im Bereich Biomethangas an die geänderte Beschaffungssituation anzupassen.

Grund für die Einleitung des Schutzschirmverfahrens ist der Umstand, dass Marktverschiebungen und der Ukrainekrieg es der bmp unmöglich gemacht haben, die mit den Kund*innen vereinbarten Mengen an Biomethan zu liefern. Diese Mengen sind aufgrund der dramatisch veränderten Beschaffungssituation für die bmp nicht oder nur deutlich erschwert verfügbar. Die bmp ist daher – unabhängig von den gestiegenen Preisen – nicht in der Lage, ihre Verpflichtungen gegenüber den Kund*innen vollumfänglich zu erfüllen.

Trotz sehr großer Bemühungen von bmp-Seite ist es nicht gelungen, die eingetretene Schieflage in der Beschaffungssituation zu beseitigen. Es ist dem Unternehmen daher nicht möglich, eine erfüllbare Vertragslage zu schaffen. Ohne weitere Maßnahmen drohte daher eine Ungleichbehandlung von Kund*innen. „Wir sind durch die drastischen Marktveränderungen in den vergangenen Jahren gezwungen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken und Schäden aus nicht erfüllbaren Verträgen vorzubeugen und eine Sachlage zu schaffen, bei der wir den Kund*innen nach fairen Kriterien das geben können, was tatsächlich möglich ist. Dies war leider durch die bisherigen Bemühungen nicht zu erreichen“, so die bmp-Geschäftsführer Stefan Schneider und Sven Kraus.

Einzige Möglichkeit, um mit den Kund*innen kurzfristig zu einer Lösung auf Basis der von bmp beschaffbaren Mengen zu kommen, ist das Instrumentarium des Schutzschirmverfahrens. Damit können bestehende Verträge einseitig durch bmp beendet und neue Verträge auf Basis der tatsächlich beschaffbaren und lieferbaren Mengen abgeschlossen werden. Entsprechende Informationsschreiben an Kund*innen und Lieferant*innen wurden verschickt, am heutigen Tag finden Informations- und Austauschtermine für Kund*innen und Lieferant*innen statt.

Die Führung und Umsetzung der Sanierung wird begleitet durch den erfahrenen und anerkannten Sanierungsexperten Jochen Sedlitz von der Kanzlei GRUB BRUGGER. Er wurde für die Dauer des Sanierungsprozesses in die bmp-Geschäftsführung berufen. „Die Eigenverwaltung ist ein wirksames Instrument im Rahmen des Schutzschirmverfahrens, um Unternehmen gewissenhaft zu sanieren. Ich möchte betonen, dass alle unsere 60 Mitarbeiter*innen einen sicheren Arbeitsplatz haben und auch in Zukunft behalten werden“, erklärt Jochen Sedlitz.

Die bmp beabsichtigt in den nächsten zwei Monaten die Neustrukturierung der Vertragslage abgeschlossen zu haben und dann einen Sanierungsplan einzureichen, der das Verfahren im Interesse aller Beteiligten beendet. Insgesamt geht das Unternehmen von einer Verfahrensdauer bis Ende September aus. Danach wird die bmp nachhaltig saniert sein und somit wieder regulär am Markt agieren können.

Kontakt für Presseanfragen:

Kanzlei GRUB BRUGGER
Jochen Sedlitz
Fachanwalt für Insolvenzrecht
für die Dauer des Sanierungsprozesses
in der bmp-Geschäftsführung

bmp@grub-brugger.de

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